Neue Fördersätze und Zuschusshöhen für die Energieberatung ab dem 7. August 2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bekannt gegeben, dass die Fördersätze und Zuschusshöhen für die Energieberatung ab dem 7. August 2024 angepasst werden. Aufgrund der hohen Nachfrage und der haushaltspolitischen Gesamtlage werden die Fördersätze von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Zudem werden die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent reduziert.
Trotz dieser Kürzungen bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen unverändert. Beispielsweise erhöht sich die Zuschussförderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn ein iSFP erstellt wurde, und die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen verdoppeln sich auf 60.000 EUR bei Vorlage eines geförderten iSFP.
Die geförderten Energieberatungen, angeboten durch die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), bieten umfassende Informationen zur energetischen Sanierung und tragen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien bei. Die Nachfrage nach diesen Beratungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere im EBW-Programm, welches bereits bis Juli 2024 über 80.000 Anträge verzeichnete.
Weitere Informationen finden Sie in der BMWK-Pressemitteilung vom 5. August 2024.