Anerkennungsgesetz

Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen, handwerklichen Referenzqualifikation überprüft werden.

Damit gibt es künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen.

Anforderungen und Schritte für eine Gleichwertigkeitsprüfung

  1. Anrufen und einen Termin machen
    Wir empfehlen Ihnen, einen Beratungstermin mit der Handwerkskammer zu vereinbaren, damit das Verfahren schnell und reibungslos abgeschlossen werden kann.

  2. Beratung in der Handwerkskammer Erfurt
    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
    - Ausweis oder Reisepass
    - Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse/Rahmenlehrplan) aus Ihrem Herkunftsland
    - Deutsche Übersetzungen der Dokumente
    - Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen im weiteren Verfahren von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher-/in oder Übersetzer/-in angefertigt sein müssen.

  3. Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einreichen
    Im Anschluss an die Beratung können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Hierzu stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.

Verfahren

Bei dem Anerkennungsverfahren wird der ausländische Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen und bewertet. Bei der Anerkennung der Abschlüsse wird zwischen diesen drei Bescheiden unterschieden:

  • Volle Gleichwertigkeit
    Wird festgestellt, dass keine wesentlichen Unterschiede zu einem in Deutschland erworbenen Berufsabschluss bestehen, wird ein Bescheid über die volle Gleichwertigkeit erteilt. Dieser verleiht dem Antragsteller die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.

  • Gleichwertigkeit zum Teil
    Wird festgestellt, dass wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss bestehen, hängt es davon ab, ob auch vergleichbare Inhalte vorliegen – in diesem Fall wird die Gleichwertigkeit zum Teil festgestellt. Es besteht die Möglichkeit, an Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.

  • Fehlende Gleichwertigkeit
    Wird festgestellt, dass keine Vergleichbarkeit zwischen den Berufsqualifikationen besteht, wird eine fehlende Gleichwertigkeit bescheinigt.

Kosten

Das Verfahren ist mit Kosten verbunden, diese richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Handwerkskammer Erfurt. Unsere Erstberatung ist kostenfrei. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie mehr über Nutzen und Ablauf des Anerkennungsverfahrens.

 Wenn Sie eine Beratung zu dem Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wünschen, füllen Sie bitte den Anmeldungsbogen aus (siehe Downloads) und senden uns diesen per E-Mail an anerkennung@hwk-erfurt.de oder auf dem Postweg zu. Wir stehen Ihnen gerne nach einer Terminvereinbarung zur Verfügung.

weitere Informationen

www.anerkennung-in-deutschland.de
Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe-z
Die Internetseite bietet einen Überblick über mehr als 130 Ausbildungsberufe im Handwerk und stellt zu jedem Beruf die jeweiligen Inhalte vor.

www.bq-Portal.de
Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

www.iq-thueringen.de
IQ Netzwerk Thüringen: Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne:
anerkennung@hwk-erfurt.de
Tel. 0361 / 6707 - 5471

Anastasiia Fomina

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 5471

afomina--at--hwk-erfurt.de