Ehrungen und Jubiläen
Meisterjubilare, Betriebsjubilare, Arbeitnehmerjubiläen
Ehre, wem Ehre gebührt! Wir unterstützen die Anerkennung und Ehrung von Leistungen und Jubiläen im Handwerk. Hier können Sie Urkunden für Meister- und Betriebsjubilare sowie Arbeitnehmerjubiläen beantragen.
Meisterjubiläumsurkunde und Goldener Meisterbrief
Die Meisterjubiläumsurkunden werden an Personen übergeben, die vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Erfurt bzw. den Vorgängerkammern die Prüfung bestanden haben oder die Meisterprüfung vor einem Ausschuss einer anderen Handwerkskammer abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer Erfurt sind bzw. waren.
- Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Handwerksmeisters bzw. einer vertretungsberechtigten Person an die Geschäftsführung der Handwerkskammer.
- Die Urkunde wird erstmals zum 25-jährigen Bestehen der Meisterprüfung vergeben, dann zum 40-jährigen Bestehen und danach alle 10 Jahre.
- Die Beantragung einer Meisterjubiläumsurkunde ist für Sie kostenfrei.
Antrag auf Ausstellung einer Jubiläumsurkunde zum Meisterjubiläum
Betriebsjubiläumsurkunde
Ehre, wem Ehre gebührt.
Sie gebührt jedem erfolgreichen Unternehmen. Besteht Ihr Unternehmen schon seit längerem, ununterbrochen und feiert bald 15-, 20- oder 25-jähriges Jubiläum?
Gern möchten wir als Handwerkskammer dieses Jubiläum mit Ihnen gemeinsam feiern und Ihnen eine würdevolle Ehrungsurkunde überreichen.
- Da in der Handwerksrolle leider nicht alle Gründungsdaten verzeichnet sind, bitten wir Sie um Mithilfe und Zusendung Ihrer Daten über das unten stehende Online-Formular.
- Eine Ausstellung der Urkunde erfolgt auf Antrag an die Geschäftsführung der Handwerkskammer Erfurt.
- Weitere Ehrungen erhalten Sie von uns alle 25 Jahre oder zu runden Betriebsjubiläen.
Antrag auf Ausstellung einer Jubiläumsurkunde zum Betriebsjubiläum
Arbeitnehmerjubiläen
Im Thüringer Handwerk ist die langjährige und engagierte Mitarbeit von Fach- und Führungskräften von herausragender Bedeutung für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Aus diesem Grund ist die Auszeichnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für ihre loyale und zuverlässige Tätigkeit in einem Handwerksunternehmen ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer Erfurt.
- Die Ehrenurkunde für Arbeitnehmer/-innen kann erstmalig an Mitarbeiter/-innen anlässlich einer 15-jährigen Tätigkeit und danach aller 5 Jahre im gleichen Handwerksbetrieb verliehen werden, wobei ein zwischenzeitlicher Inhaberwechsel oder die Änderung der Rechtsform ohne Belang sind. Entsprechendes gilt für Mitarbeiter/-innen des handwerksähnlichen Gewerbes sowie der Handwerksorganisation.
- Zudem können Mitarbeiter/-innen bei Ausscheiden aus dem Berufsleben oder bei besonderes hervorzuhebenden Ereignissen ausgezeichnet werden, die sich durch hervorragende Qualitätsarbeit um das Handwerk verdient gemacht und sich hohes Ansehen im Kreise ihrer Kollegen erworben haben.
- Neben der Verleihung der Ehrenurkunde kann die langjährige und engagierte Mitarbeit von Fach- und Führungskräften bei Ausscheiden aus dem Berufsleben oder bei besonderes hervorzuhebenden Ereignissen mit der Übergabe einer Ehrennadel gewürdigt werden.
- Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Inhabers bzw. einer vertretungsberechtigten Person des Unternehmens an die Geschäftsführung der Handwerkskammer. Die Kosten der Ehrenurkunde bzw. der Ehrennadel inkl. Ehrenurkunde trägt der Antragsteller nach Maßgabe des geltenden Gebühren- und Entgeltverzeichnisses der Handwerkskammer Erfurt (D 5.8).