Schlichtung
Seit dem Jahr 2000 gibt es in der Handwerkskammer Erfurt eine Schlichtungsstelle, die in Streitfällen zwischen Handwerksunternehmen und deren Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) vermittelt, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Schlichtung ist möglich, wenn bei beiden Parteien die Bereitschaft besteht, aufeinander zuzugehen und eine von beiden Seiten vertretbare Kompromisslösung zu finden.
Bitte beachten Sie aber, dass die Schlichtungsstelle jedoch nicht in der Lage ist, eine vom Auftraggeber als zu hoch empfundene Rechnung überprüfen zu lassen. Hier ist der potentielle Auftraggeber vor der Auftragserteilung in der Pflicht, das Angebot des Unternehmens sorgsam zu prüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen, um sich letztendlich vor einer unangenehmen Überraschung zu schützen.
Oft werden auch mangelnde Qualität und Durchführung von Handwerksarbeiten kritisiert. Vielfach stellt es sich im Nachhinein dann heraus, dass das ausführende Unternehmen zu diesen Arbeiten nicht berechtigt ist.
Unser Tipp: Arbeiten Sie immer mit Fachunternehmen zusammen und lassen sich vorab die Handwerkskarte zeigen! Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Handwerksrolle, die Ihnen hierzu gern Auskunft erteilen.