Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
HWK EF
Lücken schließen
HWK EFFit für die Prüfung
HWK EFMehr Zeit zum Üben
HWK EFBreite Fähigkeiten erwerben
Was sind Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge?
Ergänzungslehrgänge sind zusätzliche Angebote innerhalb der dualen Berufsausbildung. Auszubildende lernen notwendige Inhalte der betrieblichen Ausbildung, die nicht über die Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) abgedeckt werden. Es werden ab dem ersten Ausbildunsgjahr Lehrgänge angeboten.
Ziel ist es, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Auszubildenden dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Damit leisten die Lehrgänge einen besonderen Beitrag für eine zukunftsorientierte und qualifizierte Ausbildung.
Was haben Sie als Betrieb von Ergänzungslehrgängen?
Der Einsatzbereich des Auszubildenden vergößert sich.
Zeitintensive Ausbildungsinhalte werden im BBZ vermittelt, so dass Sie Ihre Tagsegeschäfte optimal organisieren können.
Ausbildungsinhalte, die im Betrieb nicht täglich gefragt sind, werden vermittelt.
Die Inhalte sind praxisorientiert und mit Ihren Fachverbändene erarbeitet.
Sie erhalten eine Rückmeldung, die Rückschlüsse auf Fertigkeiten, Arbeitshaltung und Sozialverhalten des Auszubildenden zulässt.
Ergänzungslehrgänge sind auf Grund der öffentlichen Förderung kostengünstig - Formalitäten übernehmen wir.
Was haben Sie als Auszubildender von Ergänzungslehrgängen?
Trotz Spezialisierung der Betriebe erwerben Sie in den Kursen breite Fertigkeiten und Kenntnisse.
Sie vertiefen und ergänzen praktische Tätigkeiten für Ihren Beruf.
Sie lernen neue Technologien, Geräte, Maschinen und Arbeitsweisen kennen.
Sie können sich Fertigkeiten selbst erarbeiten, wofür im Betrieb oft Raum und Zeit fehlt.
Sie können Aufgaben, die im Betrieb schnell gelingen müssen, bei uns intensiv üben.
Sie arbeiten mit simulierten Kundenaufträgen - ohne Angst vor Fehlern.
Sie arbeiten an Projekten zusammen mit anderen Auszubildenden.
Durch Förderung durch den Freistaat Thüringen und Zuschuss des Betriebes sind Ergänzungslehrgänge für Sie kostenfrei.
Was lernen Auszubildende in den Ergänzungslehrgängen?
Die Ergänzungslehrgänge im Handwerk sind von den Thüringer Handwerkskammern entwickelte und bestätigte Lehrgangsmodule, die die duale Berufsausbildung in den anerkannten Berufen des Handwerks zusätzlich zur überbetrieblichen Lehrunterweisung ergänzen und damit die KMU stärken. Ziel ist es, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Lehrlinge dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Damit leisten die Lehrgänge einen besonderen Beitrag für eine zukunftsorientierte und qualifizierte Ausbildung.
Welche Ergänzungslehrgänge werden im BBZ der Handwerkskammer Erfurt angeboten?
Unser Berufsbildungszentrum führt Ergänzungslehrgänge für folgende Berufe durch:
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Automobilkaufmann/-kauffrau
Bäcker/-in
Elektroniker/-in
Fachverkäufer/-in Nahrungsmittelhandwerk Bäckerei
Fahrzeuglackierer/-in
Fachpraktiker Konditor/-in
Fachkraft Metall
Fachverkäufer/-in Nahrungsmittelhandwerk Konditor
Feinwerkmechaniker/-in
Friseur/-in
Informationselektroniker/-in
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker/-in (alle Schweißlehrgänge)
Wie erfolgt die Anmeldung zu Ergänzungslehrgängen?
Einladungen zu den wichtigsten Ergänzungslehrgängen eines Gewerks werden durch das BBZ an den Ausbildungsbetrieb sowie an den Auszubildenden gesendet. Zur Teilnahme ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes erforderlich, da dieser auch die Anmeldung vornimmt.
Wie werden die Ergänzungslehrgänge finanziert?
Die Lehrgangskosten werden durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Förderfähige Ausbildungstage pro Teilnehmer/-in (für das Ausbildungsjahr 2021/2022 außer Kraft bzw. alle Ausbildungstage sind förderfähig!):
1. Ausbildungsjahr: 55 Tage 2. Ausbildungsjahr: 40 Tage 3. Ausbildungsjahr: 20 Tage 4. Ausbildungsjahr: 10 Tage
Voraussetzungen für die Förderung:
Klein- und Mittelständige Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter)
Eintragung des Lehrvertrages in die Lehrlingsrolle der zuständigen HWK
Bedingung:
"Eigenerklärung des Ausbildungsbetriebes" zur Anzahl der Beschäftigten muss der Handwerkskammer im Original eingereicht werden
Wie erfolgt die Unterbringung während der Ergänzungslehrgänge?
Bei Bedarf kann eine Internatsunterbringung genutzt werden. Mit der Anmeldung zum Ergänzungslehrgang kann - falls benötigt - eine Anmeldung zur Unterbringung erfolgen. Die Unterbringung wird mit 9,20 € je Teilnehmer/Tag durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.