Praktikumsprämie (nur dafür zu verwenden)- AdobeStock_204265587 (003)
yanlev - stock.adobe.com / HWK für Ostthüringen

Praktikumsprämie

Praktikumsprämie 2024 war ein voller Erfolg

Das Förderbudget des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wurde von den Schülerinnen und Schülern in Mittel- und Nordthüringen rege genutzt. Über 180 Jugendliche haben in dieser Region freiwillige Praktika in den Sommer- und Herbstferien im Handwerk gemacht und dafür die Praktikumsprämie ausgezahlt bekommen.

Die Projektphase 2024 ist beendet, sodass das Anmeldeformular derzeit deaktiviert ist.

Die Handwerkskammer Erfurt setzt sich weiterhin für die Verstetigung der Prämie in den kommenden Jahren ein.

Mach‘ ein Ferienpraktikum im Handwerk! Und bekomme Taschengeld!

Die Praktikumsprämie im Handwerk wird bereitgestellt vom

tmwwdg


Wer in einem Handwerksbetrieb ein Praktikum in den Ferien macht, der wird dafür belohnt. Der Freistaat Thüringen zahlt Schülerinnen und Schülern eine Praktikumsprämie, wenn sie außerhalb der Schulzeit in einem Handwerksbetrieb in Thüringen einen Ausbildungsberuf kennenlernen.

WICHTIG: Die Praktikanten müssen zur Praktikumszeit noch Schüler sein. Melde Dich bitte je nach Region bei der zuständigen Handwerkskammer:

Mittel- und Nordthüringen: Handwerkskammer Erfurt – dann bist Du auf dieser Seite richtig
Ostthüringen: Handwerkskammer für Ostthüringen, Gera
Südthüringen: Handwerkskammer Südthüringen, Suhl

Karte-Kammerbezirke-Thüringen
HWK EF



Pro Woche eines Schülerferienpraktikums erhältst du 120 Euro.

Sich für den richtigen Beruf zu entscheiden, fällt vielen jungen Leuten schwer. Nichts hilft dabei mehr, als einen Beruf mal praktisch kennenzulernen. Schüler können ihre Ferien nutzen und in Handwerksbetrieben Ausbildungsberufe kennenlernen, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Der Freistaat Thüringen unterstützt Dich dabei mit einer Praktikumsprämie, die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bereitgestellt wird.

Wer erhält die Praktikumsprämie?

Schüler ab 15 Jahre, die in Thüringen:

  • an einer Regelschule
  • an einer Gemeinschaftsschule
  • an einer Gesamtschule
  • an einem Förderzentrum
  • an einem Gymnasium
  • im Übergangssektor (Berufsvorbereitungsjahr)
  • an einem Beruflichen Gymnasium lernen.

Wie lang muss das Schülerferienpraktikum sein?

  • Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche erstrecken.
  • Die wöchentliche Praktikumszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
  • Jeder Schüler kann pro Jahr eine Praktikumsprämie für maximal vier Wochen erhalten.

Für welche Betriebe wird eine Praktikumsprämie ausgegeben?

  • Für Handwerksbetriebe mit Sitz in Thüringen, die ausbildungsberechtigt sind.

Du suchst noch einen Praktikumsplatz? Dann schau in unserer Lehrstellen- und Praktikumsbörse nach Angeboten.

Wer beantragt die Praktikumsprämie?

  • Die Schüler selbst.

Wenn Du ein Praktikum in den Schulferien machen möchtest und einen Praktikumsplatz in einem Handwerksbetrieb in Thüringen gefunden hast, dann füll bitte unser Formular: Anmeldung für ein Schülerferienpraktikum aus.

Wir sind auch per E-Mail und Telefon erreichbar:
berufsausbildung@hwk-erfurt.de
0361 / 67 07 - 8181

Wann erhalte ich die Praktikumsprämie?

Wenn Du dein von uns genehmigtes Praktikum gemacht hast, musst Du innerhalb von zwei Wochen zwei Dokumente bei uns einreichen – diese zwei Dokumente hast Du bereits mit der Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten:

  • Anwesenheitsnachweis (bitte im Handwerksbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen)
  • Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum

Wenn die Dokumente bei uns vollständig vorliegen, wird die Praktikumsprämie auf das von Dir angegebene Konto überwiesen.

Formular zum Schülerferienpraktikum

Zurzeit ist das Anmeldeformular deaktiviert und es können keine Ferienpraktika angemeldet werden.





Für Betriebe:

Informationen und Beratungsangebote für Betriebe, die Praktika anbieten möchten

Betriebliches Praktikum

Praktika sind für Handwerksbetriebe der beste Weg, um passende Auszubildende zu finden. Außerdem ist ein erfolgreiches Praktikum ein gutes Aushängeschild für Ihren Betrieb.

Jugendlichen dienen Praktika zur beruflichen Orientierung. Durch praktisches Erleben können Sie junge Leute für Ihren Beruf und Ihren Betrieb begeistern. Darum: Praktikanten sollten nicht nur bei der Arbeit zuschauen – lassen Sie Ausbildungsinteressierte selbst aktiv werden.

Bereiten Sie Ihr Praktikum gut vor – wir helfen Ihnen dabei

Wir bieten Ihnen Beratung und nützliche Hilfsmittel in Form von Checklisten, Musterverträgen etc., um das Praktikum gut vorzubereiten und erfolgreich zu gestalten, so dass Sie über diesen Weg Ihre Fachkraft von morgen finden können. Sprechen Sie uns gern an.

Sprechen Sie unsere Bildungsberater an: 

Böck_Andreas_003_XXXklein HWK EF

Andreas Böck

Bildungsberater

Tel. 0361 / 67 07 - 5213

aboeck--at--hwk-erfurt.de

Schie_Katrin_003_1 HWK EF

Katrin Schie

Bildungsberaterin

Tel. 0361 / 67 07 - 5212

kschie--at--hwk-erfurt.de

Wloka_Carmen_002 - Auswahl HWK EF

Carmen Wloka

Bildungsberaterin

Tel. 0361 / 67 07 - 5211

cwloka--at--hwk-erfurt.de



FAQs zum Thema Praktikum

Warum soll ein Unternehmen Praktika anbieten?

Für Sie als Unternehmer bietet ein Praktikum die Möglichkeit, potentielle Auszubildende frühzeitig und unverbindlich kennenzulernen. Die Gefahr, dass ein Auszubildender die Lehre vorzeitig abbricht, ist wesentlich geringer, wenn der Jugendliche sich vorher ein realistisches Bild vom Unternehmen und seinem künftigen Beruf machen konnte.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für ein Praktikum?

Bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren dient das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als gesetzliche Grundlage. Den vollständigen Gesetzestext dazu finden Sie unter www.bmas.de im Servicebereich.

Generell gibt es drei unterschiedliche Gründe für die Beschäftigung von Jugendlichen:

  • Schüler sind im Rahmen eines Schulpraktikums in einem Betrieb beschäftigt,
  • Jugendliche möchten einen Beruf durch ein freiwilliges Praktikum in den Ferien kennenlernen,
  • Schüler möchten sich über einen Ferienjob etwas Geld dazuverdienen.

Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetztes gibt es bei diesen drei unterschiedlichen Beschäftigungsarten verschiedene Punkte zu beachten:

  • Tätigkeiten
    Jugendliche dürfen ihrem Alter entsprechende leichte Tätigkeiten durchführen, die keine gesundheitlichen Gefahren beinhalten. Gefährliche Arbeiten sind zu vermeiden. Genauere Angaben hierzu weist § 22 JArbSchG auf. Da Jugendliche die Situationen meist nicht genau einschätzen können, sind sie vom Arbeitgeber über Unfallgefahren aufzuklären.
  • Mindestalter
    Nach § 5 (1) JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verboten.
  • Arbeitszeit und -dauer
    Allgemein dürfen Jugendliche ab 15 Jahren 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich arbeiten [§ 8 (1) JArbSchG]. Ihnen ist eine Fünf-Tage-Woche gesetzlich erlaubt.
  • Ruhepausen
    Nach § 11 (1) JArbSchG müssen Jugendliche vorher feststehende Ruhepausen ermöglicht werden:
    - 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5-6 Stunden,
    - 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
    - Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause beschäftigt sein [§ 11 (2) JArbSchG].
  • Ärztliche Untersuchung
    § 32 (2) Bei einer kürzer als zwei Monate andauernden und oder einer geringfügigen Beschäftigung ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Sozialversicherung
    Betriebe müssen Beiträge zur Sozialversicherung nur dann leisten, wenn Sie den Jugendlichen ein Arbeitsentgelt bezahlen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannten Mini-Jobs), wird eine Pauschale zur Sozialversicherung erhoben.
  • Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz
    Der Unterschied zwischen den Praktika spiegelt sich auch im Versicherungsschutz wieder. Bei reinen Schulpraktika während der Schulzeit sind die Schüler über den Schulträger abgesichert. Bei freiwilligen Praktika ist die Versicherung über den Betrieb möglich. Voraussetzung ist, dass die Betriebe die Praktikanten unmittelbar zu Beginn der Betriebserkundigungen bei ihrer Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Eine Erhöhung der Versicherungsprämien ist in den Fällen, in denen keine Praktikumsvergütung gezahlt wird, in der Regel nicht zu erwarten. Praktikanten gelten nach aktueller Rechtsprechung als Betriebsangehörige und sind daher automatisch über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Wie erfahren Schüler, dass ich Praktika anbiete?

In der Online-Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Erfurt können Schüler auch nach Praktikumsplätzen suchen. Daher sollten Betriebe ihr Lehrstellen- und Praktikumsangebot unbedingt eintragen. So erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass sie interessierte Jugendliche frühzeitig kennenlernen und über ein gelungenes Praktikum eine Ausbildung in ihrem Betrieb beginnen.

Muss ein Praktikum vorbereitet werden?

Das Praktikum sollte strukturiert und inhaltlich gut vorbereitet sein, um die Eignung für den Beruf erkennen zu können und eine Motivation für eine spätere Ausbildung zu wecken. Ein schlecht durchgeführtes Praktikum schreckt Jugendliche nachweislich davon ab, eine entsprechende Ausbildung in dem Beruf zu beginnen. Nutzen Sie auch unseren Praktikumsplan.

Hinweis

Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Sie sind daher nicht 1:1 auf Ihre Belange zugeschnitten. Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht mehr den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Eine individuelle Beratung vor Verwendung der Muster wird dringend empfohlen.