Unerlaubte Handwerksausübung / Schwarzarbeit
Besonders bei handwerklichen Leistungen sind die unerlaubte Handwerksausübung, landläufig auch „Schwarzarbeit" genannt, und der unlautere Wettbewerb sehr verbreitet. Darunter leidet nicht nur der gute Ruf des deutschen Handwerks.
Um gegen „Schwarzarbeit“ und unlauteren Wettbewerb erfolgreich vorgehen zu können, ist eine intensive Aufklärungsarbeit wichtig.
Dabei können Sie uns durch Ihre Aufmerksamkeit und durch Ihr Mitwirken unterstützen und dazu beitragen, das Ansehen des Handwerks nachhaltig zu stärken.
Häufig stellt sich die Frage:
- Was ist unerlaubte Handwerksausübung/"Schwarzarbeit"?
- Was ist zu tun, wenn aus meiner Sicht der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen/Gewerbetreibender unerlaubte Handwerke oder/und Gewerbe, „Schwarzarbeit“ ausführt?
- Wer ist für die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung unerlaubter Handwerksausübung/Schwarzarbeit zuständig?
- Wann muss ich mich in den Verzeichnissen der Handwerks- oder Gewerberolle eintragen lassen?
- Mit welchen Handwerksleistungen darf ich werben?
- Wie muss eine korrekte Werbeanzeige gestaltet sein?
- Was ist zu tun bei unzulässiger Werbung eines Mitbewerbers?
- Wer ist für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zuständig?
Bei Verdacht auf unerlaubte Handwerksausübung (Schwarzarbeit) nutzen Sie bitte für Ihre Anzeige das Formular unter Downloads und senden dieses per E-Mail ausgefüllt an: unerlaubte-handwerksausuebung@hwk-erfurt.de.