Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare, etc.) der Handwerkskammer Erfurt muss mit dem Online-Buchungsverfahren oder schriftlich erfolgen. Anmeldungen wer- den in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht nicht. Der Eingang der Anmeldung wird in Textform bzw. schriftlich bestätigt. Durch die in Textform (per E-Mail) oder schriftliche Bestätigung kommt ein bindender Vertrag zustande.
Die Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Vorbereitung auf eine Prüfung angeboten werden, begründet keinen Anspruch auf Zulassung zu der jeweiligen Prüfung. Die Zulas- sungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat die Zulassung zu der jeweiligen Prüfung selbständig bei der Handwerkskammer Erfurt, Abteilung Aus- und Fortbildungswesen, im Bereich Prüfungswesen zu beantragen.
2. Seminar- bzw. Lehrgangskosten
Die Seminar- bzw. Lehrgangskosten werden mit Zugang der Rechnung/Gebührenbescheid bei dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin siehe Zahlungsaufforderung fällig. Die Seminar- bzw. Lehrgangskosten sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Fördermittelgeber, wie z. B. Meister-BAföG oder Begabtenförderung, Berufsförderungsdienst) zu zahlen.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage mit Zugang der schriftlichen Bestätigung (Zeitpunkt des Abschlusses des bindenden Vertrages).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns
Handwerkskammer Erfurt
Fischmarkt 13-16
99084 Erfurt
Tel.: 0361 67 07 0 | Fax: 0361 67 07 200 | info@hwk-erfurt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie durch Ihre Anmeldung, verlangt an dem Lehrgang/Seminar während der Widerspruchsfrist teilzunehmen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerspruchrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachter Seminar- oder Lehrgangsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der Veranstaltung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn
Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung ist nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist mit folgenden Fristen kostenfrei möglich:
§ bis 14 Kalendertage bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis 300 Unterrichtsstunden
§ bis 28 Kalendertage bei Veranstaltungen mit einer Dauer über 300 Unterrichtsstunden.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich gegenüber der Handwerkskammer Erfurt zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Handwerkskammer Erfurt. Die Hand- werkskammer Erfurt kann bei einem Rücktritt außerhalb der genannten Fristen folgende pau- schale Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin geltend machen:
§ 60 Euro bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis 300 Unterrichtseinheiten
§ 180 Euro bei Veranstaltungen ab einer Dauer ab 300 Unterrichtseinheiten
Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Auf- wendungsersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Durch Stellung einer Ersatzperson, die in glei- chem Umfang in die bestehenden Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses eintritt, ent- fällt der o. g. Aufwendungsersatz.
Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Rücktrittserklärung bleibt die Pflicht zur Zahlung der gesamten Seminar- bzw. Lehrgangskosten bestehen.
5. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn
Lehrgänge mit einem Umfang über 300 Unterrichtseinheiten sind nach Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Handwerkskammer Erfurt, Karrierecenter, Fischmarkt 13 in 99084 Erfurt bzw. per E-Mail an das Karrierecenter der HWK Erfurt. Die Abgabe der Kündigungserklärung gegenüber einem Dozenten setzt die Frist nicht in Gang.
Die Handwerkskammer Erfurt behält sich vor, im Falle der Kündigung einen Aufwendungs- ersatzanspruch geltend zu machen. Dieser berechnet sich anteilig nach den besuchten Unter- richtsstunden, beträgt jedoch mindestens 50% der Lehrgangskosten. Darüber hinaus Vorausbezahlte Teilnahmebeträge werden erstattet.
Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Auf- wendungsersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. nicht nur vorübergehende und durch ein Attest nachgewiesene Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht) bleibt von dieser Regelung unberührt.
6. Veranstaltungsabsage/Änderungen
Die Handwerkskammer Erfurt behält sich das Recht vor, z. B. bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Kosten werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbe- sondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die beispiels- weise den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Handwerkskammer Erfurt ebenfalls vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung.
7. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern/innen während des Aufenthalts am Lehrgangsort übernimmt die Handwerkskammer Erfurt keine Haftung.
8. Versicherungsschutz
Bei Unfällen während der Unterrichtszeit (auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Bildungs- einrichtungen) sind die Teilnehmer/innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ver- sichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Im Übrigen haben die Teilnehmer/innen selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen.
9. Computernutzung
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar ge- macht werden. Des Weiteren sind die Teilnehmer/innen nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustim- mung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Bei Veranstaltungen im Berufsbildungszentrum (BBZ) der Handwerkskammer Erfurt gilt die aktuelle Bildungs- netzwerkordnung der Handwerkskammer Erfurt (BNWO).
10. Internetnutzung
Die Teilnehmer/innen dürfen den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungs- fremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden oder anderen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wiedersprechenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
11. Urheberschutz
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe und/oder anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Urhebers gestattet.
12. Hausordnung
Bei Veranstaltungen im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt ist die Hausordnung zu befolgen. Diese kann bei Bedarf in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer Erfurt bzw. im Berufsbildungszentrum (BBZ) eingesehen werden. Bei Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen von Kooperationspartnern der Handwerkskammer Erfurt ist die Hausordnung der jeweiligen Bildungseinrichtung zu befolgen und einzusehen.
13. Folgen bei Verstößen
Die Handwerkskammer Erfurt behält sich vor, einzelne Veranstaltungsteilnehmer von der (weiteren) Teilnahme durch Kündigung auszuschließen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt insbesondere dann, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die Seminar- bzw. Lehrgangskosten nicht bezahlt, gegen die Bestimmungen 9, 10, 11 und/oder 12 dieser Teilnahmebedingungen verstößt oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Die Pflicht zur vollständigen Entrichtung der Seminar- bzw. Lehrgangskosten (siehe Pkt. 2) bleibt in diesen Fällen bestehen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bedingungen behält sich die Handwerkskammer Erfurt die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
14. Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden gespeichert. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs, über die erfolgte Teilnahme die fördernde Stelle auf An- frage zu unterrichten ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Handwerkskammer Erfurt zur Datenverarbeitung und Datensicherheit.
15. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmun- gen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Stand: März 2021