Auch junge Existenzgründer erhalten jetzt in Thüringen Zuschuss aus dem Corona-Soforthilfeprogramm
Thüringer Existenzgründer, die zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2020 den Schritt in die Selbstständigkeit wagten, ein Unternehmen neu gründeten oder einen bestehenden Betrieb übernommen haben, können jetzt ebenfalls Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft erhalten.
Auf Anregung der drei Thüringer Handwerkskammern wurden die Fördervoraussetzungen seitens des Fördermittelgebers nachjustiert. Damit ist Thüringen eines der ersten Bundesländer, das explizit auch Gründer, die den Schritt in die Selbständigkeit nach dem 31. Dezember 2019 wagten, mit einer Soforthilfe unterstützt.
„Die bisher sowohl in Thüringen als auch auf Bundesebene geltenden Förderrichtlinien waren und sind aus unserer Sicht der falsche Ansatz, da gerade Gründerinnen und Gründer teilweise hohe Investitionsaufwände hatten, Kredite aufgenommen haben, in Vorleistungen gegangen sind und dadurch enorme finanzielle Schwierigkeiten bzw. Engpässe so kurz nach der Gründung eintreten“, machten die Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Handwerkskammern, Hans Joachim Reiml (Handwerkskammer für Ostthüringen), Manuela Glühmann (Handwerkskammer Südthüringen) und Thomas Malcherek (Handwerkskammer Erfurt) deutlich.
Umso erfreulicher ist es, dass das Land Thüringen der Empfehlung der Thüringer Handwerkskammern schnell und unbürokratisch gefolgt ist und die Förderrichtlinie des Thüringer Soforthilfeprogrammes entsprechend angepasst hat. Das heißt, dass bei Anträgen für das Thüringer Soforthilfeprogramm nicht die zeitliche Eingrenzung der Existenzgründung bis zum 31. Dezember 2019 wie im Bundesprogramm zur Anwendung kommt, sondern die Gründung bis zum 15. Februar 2020 erfolgen durfte. Damit können Thüringer Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar 2020 gegründet haben, ebenfalls die entsprechende Soforthilfe des Landes Thüringen in Anspruch nehmen.
Die Bemühungen der Thüringer Landesregierung in den vergangenen Jahren, Neugründungen oder Betriebsübernahmen zu unterstützen, wird dadurch noch einmal untermauert.