Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz

Bezüglich der Registrierung im Verpackungsregister LUCID sind Betrugsfälle bekannt geworden.

Seit dem 1. Januar 2019 sind laut VerpackG alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen verpflichtet sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID zu registrieren. Zusätzlich sind Hersteller verpflichtet sich an einem du-alen System zu beteiligen.

 

Hiermit möchten wir Sie über Betrugsfälle in Kenntnis setzen, die laut Meldung der ZSVR nun bekannt geworden sind:

 

Derzeit sind Rechnungen im Umlauf, die den Anschein erwecken könnten, dass diese in direktem Zusammenhang mit einer Registrierung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR stehen. Dies ist nicht der Fall. Die Absender der Zahlungsaufforderungen täuschen eine Institution oder Einrichtung des Bundes im Zusammenhang mit Verpackungen und dem Verpackungsgesetz vor.

Die Registrierung und Datenmeldung zu den Verpackungsmengen nach dem VerpackG sind ausschließlich bei der ZSVR möglich. Eine Registrierung kann darüber hinaus nicht von Dritten übernommen werden. Alle Tätigkeiten und/oder die Inanspruchnahme von Leistungen der ZSVR sind für die verpflichteten Unternehmen kostenfrei. Daher werden von der ZSVR keine Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen an Unternehmen versendet.

 

Hiervon unabhängig fallen für Hersteller im Rahmen der ausgeübten Systembeteiligung Kosten bei dem von ihm ausgewählten System für die Entsorgung der eigenen Verpackungen an. Diese Kosten werden weder von der ZSVR noch von ähnlichen Einrichtungen des Bundes in Rechnung gestellt.

 

Die vollständige Meldung erhalten Sie unter https://www.verpackungsregister.org/