Corona: Aktuelle Fragen Einstiegsqualifizierung
1. Derzeit ist eine Mindestdauer von 6 Monaten für eine Förderung vorgesehen. Aufgrund von (vorrübergehenden) Betriebsschließungen werden diese Fristen ggf. unterschritten. Fällt dann der Anspruch auf Förderung eines bereits bewilligten Vertrags (auch rückwirkend) weg?
Nein. Mindestdauerbedeutet nur, dass der Vertrag bei Abschluss keine kürzere Dauer haben darf. Wenn dieser dann unplanmäßig früher endet, fällt damit der Anspruch nicht rückwirkend weg.
2. Müssen Betriebe ggf. bereits ausgezahlte Zuschüsse für Einstiegsqualifizierungen zurückzahlen?
Nein
4. Sollte die Kammer ein Zertifikat ausstellen, auch wenn die EQ aufgrund einer Betriebsschließung kürzer als die erforderlichen 6 Monate dauert?
Es wird eine großzügige Handhabung bei der Zertifizierung empfohlen. Die tatsächliche Dauer der EQ sollte in jedem Fall im Zertifikat angegeben werden.