GEMA Gebühren entfallen bei Betriebsschließung
Wer seinen Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schließen musste, wird für diesen Zeitraum von der GEMA befreit. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
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Quelle: DHZ vom 25.03.2020