Gesellenprüfung

Informationen über die Zwischen- und Gesellenprüfungen

Wann sind Prüfungen?

  • 2 x im Jahr:
    Sommer - Mai/Juni/Juli 
    Winter - November/Dezember/Januar
  • Anmeldeschluss für die Sommerprüfung: 15. Februar
  • Anmeldeschluss für die Winterprüfung: 15. September

Wer meldet zur Prüfung an?

  • der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende

Mit welchen Unterlagen meldet man sich an?

  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular

Wann steht man zur Prüfung an?

  • Sommer: Ausbildungsende zwischen 01.04. und 30.09.
  • Winter: Ausbildungsende zwischen 01.10. und 31.03.

Kann man sich vorzeitig zur Prüfung anmelden?

  • Ja, bei guten Leistungen in der Schule und im Betrieb
    (Antrag für vorzeitige Zulassung)

Kann man eine Gesellenprüfung ohne Lehre ablegen?

  • Ja, wenn man mindestens das 1,5-Fache der Lehrzeit in dem Beruf gearbeitet hat, in dem man geprüft werden will. (Nachweis durch den Betrieb erforderlich)


Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse an der Handwerkskammer Erfurt - Zuordnung der Ausbildungsberufe

Berufe A - ZAnsprechpartnerinnen
Ausbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: Fliesen-, Platten- und MosaikarbeitenFrau Ortlepp
Ausbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: TrockenbauarbeitenFrau Weichold
Automobilkaufmann/-frauFrau Ortlepp
Fachpraktiker/-in Maler und Lackierer/in (3-jährig)Frau Weichold
Elektroniker für Gebäude-SystemintegrationFrau Ortlepp
InformationselektronikerFrau Ortlepp
Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung: KonstruktionstechnikFrau Weichold
Fachverkäufer/-in im LebensmittelhandwerkFrau Ortlepp
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-inFrau Ortlepp
Kaufmann/-frau für BüromanagementFrau Ortlepp
Metallbauer/-inFrau Weichold
Orthopädietechnik und Mechaniker/-inFrau Weichold
Orthopädieschuhmacher/-inFrau Weichold
Maßschumacher/-inFrau Weichold
Straßenbauer/-inFrau Weichold
Tiefbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: StraßenbauarbeitenFrau Weichold
Trockenbaumonteur/-inFrau Weichold



Gesellenprüfungsausschüsse bei im Kammerbezirk Erfurt ansässigen zur Prüfungsabnahme ermächtigten Innungen

Bei Fragen zur Prüfungsabnahme in anderen Ausbildungsberufen setzen Sie sich bitte mit den jeweiligen Kreishandwerkerschaften/Innungen in Verbindung oder erfragen die jeweiligen Ansprechpartner bei Frau Pohl.

Frau Anja Czeromin berät Sie zu folgenden Themen:

  • Innungsermächtigung und Bestätigung der Berufung von Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüssen
  • Berufung von Lehrervertretern in Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsausschüsse

Frau Pohl berät Sie weiterhin zu folgenden Themen:

  • Amtshilfeverfahren sowie die Erteilung von Freigaben für Gesellen- und Abschlussprüfungen

Caroline Pohl

Tel. 0361 / 67 07 - 5312

cpohl--at--hwk-erfurt.de



Informationen zur Gesellenprüfung für Menschen mit Behinderung

Externenprüfung

Auch ohne klassische duale Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Falls Sie bereits einige Jahre Berufserfahrung, aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich haben, könnten Sie sich einer externen Prüfung stellen.

Der nachstehende Leitfaden zum Downloaden informiert über einen Weg zur Externenprüfung. Sollten Sie sich dafür entscheiden, kann mittels des Antrages die Prüfungszulassung beantragt werden.



Caroline Pohl

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 5312

cpohl--at--hwk-erfurt.de