Gesellenprüfung
Informationen über die Zwischen- und Gesellenprüfungen
Wann sind Prüfungen?
- 2 x im Jahr:
Sommer - Mai/Juni/Juli
Winter - November/Dezember/Januar - Anmeldeschluss für die Sommerprüfung: 15. Februar
- Anmeldeschluss für die Winterprüfung: 15. September
Wer meldet zur Prüfung an?
- der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende
Mit welchen Unterlagen meldet man sich an?
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
Wann steht man zur Prüfung an?
- Sommer: Ausbildungsende zwischen 01.04. und 30.09.
- Winter: Ausbildungsende zwischen 01.10. und 31.03.
Kann man sich vorzeitig zur Prüfung anmelden?
- Ja, bei guten Leistungen in der Schule und im Betrieb
(Antrag für vorzeitige Zulassung)
Kann man eine Gesellenprüfung ohne Lehre ablegen?
- Ja, wenn man mindestens das 1,5-Fache der Lehrzeit in dem Beruf gearbeitet hat, in dem man geprüft werden will. (Nachweis durch den Betrieb erforderlich)
Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse an der Handwerkskammer Erfurt - Zuordnung der Ausbildungsberufe
Berufe A - Z | Ansprechpartnerinnen |
Ausbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten | Frau Ortlepp |
Ausbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: Trockenbauarbeiten | Frau Weichold |
Automobilkaufmann/-frau | Frau Ortlepp |
Fachpraktiker/-in Maler und Lackierer/in (3-jährig) | Frau Weichold |
Elektroniker für Gebäude-Systemintegration | Frau Ortlepp |
Informationselektroniker | Frau Ortlepp |
Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung: Konstruktionstechnik | Frau Weichold |
Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk | Frau Ortlepp |
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in | Frau Ortlepp |
Kaufmann/-frau für Büromanagement | Frau Ortlepp |
Metallbauer/-in | Frau Weichold |
Orthopädietechnik und Mechaniker/-in | Frau Weichold |
Orthopädieschuhmacher/-in | Frau Weichold |
Maßschumacher/-in | Frau Weichold |
Straßenbauer/-in | Frau Weichold |
Tiefbaufacharbeiter/-in Schwerpunkt: Straßenbauarbeiten | Frau Weichold |
Trockenbaumonteur/-in | Frau Weichold |
Kontakt
Gesellenprüfungsausschüsse bei im Kammerbezirk Erfurt ansässigen zur Prüfungsabnahme ermächtigten Innungen
Bei Fragen zur Prüfungsabnahme in anderen Ausbildungsberufen setzen Sie sich bitte mit den jeweiligen Kreishandwerkerschaften/Innungen in Verbindung oder erfragen die jeweiligen Ansprechpartner bei Frau Pohl.
Frau Anja Czeromin berät Sie zu folgenden Themen:
- Innungsermächtigung und Bestätigung der Berufung von Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüssen
- Berufung von Lehrervertretern in Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsausschüsse
Frau Pohl berät Sie weiterhin zu folgenden Themen:
- Amtshilfeverfahren sowie die Erteilung von Freigaben für Gesellen- und Abschlussprüfungen
Informationen zur Gesellenprüfung für Menschen mit Behinderung
Externenprüfung
Auch ohne klassische duale Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Falls Sie bereits einige Jahre Berufserfahrung, aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich haben, könnten Sie sich einer externen Prüfung stellen.
Der nachstehende Leitfaden zum Downloaden informiert über einen Weg zur Externenprüfung. Sollten Sie sich dafür entscheiden, kann mittels des Antrages die Prüfungszulassung beantragt werden.