
Mutterschaftsanpassungsgesetz tritt ab 1. Juni 2025 in Kraft
Das Mutterschaftsanpassungsgesetz wurde Ende Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt ab 1. Juni 2025 in Kraft.
Durch neu gestaffelte Schutzfristen können Frauen dann bereits eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen. Genaue Details finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aenderung-des-mutterschutzgesetzes-hat-bundesrat-passiert-255072
Aufgrund der Gesetzesänderung möchten wir Sie auf einige wichtige Informationen zum Thema Mutterschutz hinweisen.
Was müssen Sie als Arbeitgeber zum Thema Mutterschutz beachten?
- Aushang des Mutterschutzgesetzes
- Benachrichtigung des Landesamts für Verbraucherschutz Thüringen, unverzüglich nach Mitteilung einer Schwangerschaft
- arbeitszeitliche Beschränkungen
- Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Frau und ihrem Kind
- Gefährdungsbeurteilung etc.
Was müssen Sie als Arbeitnehmerin beachten?
- Benachrichtigung des Arbeitgebers
- Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
- Schutzfristen, Schutz vor Gefährdung am Arbeitsplatz
- Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen etc.
Ausführliche Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen sowie Benachrichtigungsformulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz: https://verbraucherschutz.thueringen.de/arbeitsschutz/mutterschutz
Quelle: www.verbraucherschutz.thueringen.de