Thüringer Handwerk fordert Öffnung aller körpernahen Dienstleistungen zum 1. März
16. Februar 2021
Mit Blick auf die heutigen Beratungen des Kabinetts und der entsprechenden Ausschüsse sowie kurz bevorstehende Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen fordern die Thüringer Handwerkskammern in einem offenen Brief an Ministerpräsident Bodo Ramelow, Gesundheitsministerin Heike Werner und Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee die Öffnung aller körpernahen handwerklichen Dienstleistungen zum 1. März.
In den vergangenen Wochen erreichten die Handwerkskammern in Thüringen alarmierende Informationen aus dem Friseur- und Kosmetikerhandwerk. Die Unternehmen befinden sich seit dem 16. Dezember 2020 im Lockdown. Eine Umfrage unter den betroffenen Mitgliedunternehmen dieser Branche zeigte bereits Ende Januar, dass nur noch jeder Zweite über finanzielle Reserven für maximal vier Wochen verfügt.
„Wir begrüßen es daher sehr, dass zum 1. März die Friseursalons wieder öffnen dürfen. Die nun vorgesehene Öffnung nimmt diesen Betrieben und ihren Beschäftigten ein Stück Existenzangst. Das ist auch eine Würdigung der von unseren Betrieben ausgearbeiteten und umgesetzten Hygienekonzepte. Die Betriebe werden das entgegengebrachte Vertrauen rechtfertigen. Getreu dem Motto: ‚Wir wollen, dass alle gesund bleiben. Unsere Betriebe auch.‘ Dies kann aber nur ein erster kleiner Schritt sein“, so Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt. Völlig unverständlich sei es jedoch, dass dagegen weitere körpernahe handwerkliche Dienstleistungen wie Kosmetik, Nageldesign und Fußpflege weiterhin geschlossen bleiben sollen.
„Die Berufe sind so miteinander verwoben, dass eine Trennung nicht sinnvoll ist. Zudem erfordert die große wirtschaftliche Not gerade in diesen Branchen mit ihren vielen Soloselbstständigen eine schnelle Öffnung. Die Überbrückungshilfen sind erst seit wenigen Tagen zu beantragen und decken bei Weitem nicht den Ausfall ab. Dass nunmehr wieder nur ein Teil der körpernahen Dienstleistungen geöffnet werden soll, entbehrt jeder plausiblen Grundlage“, macht Stefan Lobenstein deutlich.
Bisher sei zudem noch kein nachweislicher Fall bekannt, in dem das Virus in einer Einrichtung der körpernahen handwerklichen Dienstleistungen übertragen wurde - Dank höchster Hygienemaßnahmen und Einhaltungen der Auflagen (FFP2-Schutzmaske, Handschuhe, Abstand, Lüften, Personenanzahl etc.). Bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns über den 1. März hinaus drohe ein massiver Anstieg der Insolvenzen, die bereits jetzt in erhöhtem Maße zu verzeichnen sind.
Es sei daher unerlässlich, eine genaue Abwägung von Gesundheitsschutz auf der einen Seite und der Zerstörung von zahlreichen Existenzen auf der anderen Seite vorzunehmen.
„Deshalb fordern wir eindringlich, dass die Kosmetiker*innen, Nageldesigner*innen und Fußpfleger*innen bei den mit der neuen Verordnung des Freistaates Thüringen einhergehenden Lockerungen analog zu den Friseur*innen ebenfalls unter Einhaltung strenger Hygienestandards ab dem 1. März öffnen dürfen“, drängt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt im Interesse aller betroffenen Handwerksunternehmen