Überbrückungshilfe III verbessert und aufgestockt
09. April 2021
Handwerkskammer Erfurt begrüßt neuen Eigenkapitalzuschuss
Die Handwerkskammer Erfurt begrüßt die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten, zusätzlichen Maßnahmen im Hilfsprogramm Überbrückungshilfe lll für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe. „Die nachgelegten Verbesserungen können einen Beitrag zur Stärkung der in Not geratenen Handwerksbetriebe leisten“, hebt Kammer-Präsident Stefan Lobenstein positiv hervor und führt fort: „Als folgerichtig stufen wir vor allem die Gewährung eines Eigenkapitalzuschusses als ergänzende Leistung – zusätzlich zur regulären Überbrückungshilfe III – ein.“ Schließlich ginge es den Handwerksbetrieben, die durch die Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum von Schließungen betroffen waren/sind, mächtig an die Substanz. Lobenstein beobachte zudem, dass selbst wirtschaftlich gesunden Betrieben, die sich bisher auf Rücklagen stützen konnten, zunehmend die Luft ausginge.
Neuer Eigenkapitalzuschuss zur Stärkung der wirtschaftlichen Substanz
Ab sofort erhalten besonders betroffene Unternehmen von der Bundesregierung einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Anspruchsberechtigt für einen Eigenkapitalzuschuss sind Betriebe mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den förderfähigen Kosten aus der Überbrückungshilfe III und wird ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs gezahlt. Der Zuschuss zur Substanzstärkung ist gestaffelt und steigt, je länger Betriebe einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Er beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe (nach Nr. 1 bis 11 der FAQ Überbrückungshilfe III) erstattet bekommt. Er wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
Weitere Verbesserungen
Darüber hinaus wurden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III insgesamt nochmals verbessert. Auf maximal 100 Prozent erhöht wurde die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Eine weitere handwerksrelevante Veränderung der Förderrichtlinien bezieht sich auf junge Unternehmen. Nunmehr kann die Überbrückungshilfe von Selbständigen beantragt werden, die ihren Betrieb bis zum 31. Oktober 2020 gegründet haben. Bisher galt der 30. April 2020 als Stichtag. Außerdem wird Antragstellern in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
Antragstellung und weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum neuen Eigenkapitalzuschuss und den weiteren Anpassungen sind auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufbar. Das Ministerium hat angekündigt, den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III entsprechend zu ergänzen und die Neuerungen zu erläutern. Nach den erforderlichen technischen Anpassungen auf der Antragsplattform soll auch die Antragstellung in gewohnter Weise unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.