Ukraine-Krieg: Aktuelle Informationen für Unternehmen mit gestiegenen Energiekosten
Energiekostendämpfungsprogramm seit 15.07.2022
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für vom Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen beschlossen. Interessierte Unternehmen finden nähere Informationen zum Förderprogramm auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.
Wer wird gefördert?
- Anspruch auf die Förderung haben energie- und handelsintensive Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februrar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
Wie viel wird gefördert?
- Der Fördersatz bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen.
Wie wird bezuschusst?
- Die genannten Fördersätze werden im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli - September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht.
- In einfach gelagerten Fällen kann eine erste Abschlagszahlung i. H. v. 80% schon innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung – auch für erst zukünftig erwartete Kosten – ausgezahlt werden.
- Durch eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung wird sichergestellt, dass nur die Unternehmen ihre Kosten vergemeinschaften, die sich in einer wirklichen Notlage befinden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Die Antragstellung ist über das ELAN-k2 Online-Portal der BAFA möglich. Mehr Informationen zum Antragsprozess finden Sie hier.