Weiterbildungscheck
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, "Weiterbildungsrichtlinie"
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Förderung
- Gefördert werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Förderberechtigte
- Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Thüringen ansässiger Unternehmen.
Höhe der Förderung
- Der Zuschuss zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben kann bis zu 1.000 € betragen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Beantragung
- Ein formgebundener Antrag ist bei der GFAW einzureichen, danach kann die verbindliche Anmeldung vorgenommen werden.