Wiedereröffnung der Friseursalons nur ein erster Schritt: Thüringer Handwerk fordert Richtlinien für Gesundheitshandwerk
17.04.2020
Das Thüringer Handwerk begrüßt die geplante Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen für Friseursalons, die von Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten getroffen wurde. Die Absprache sieht vor, dass Friseursalons wieder öffnen dürfen. In Thüringen ist dieser Re-Start für den 4. Mai 2020 vorgesehen. „Die absehbare Wiederöffnung ist eine gute Nachricht für die Branche und sowohl für die Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter als auch die Kunden wichtig. Sie beendet eine Zeit, in der sich viele Salons in ihrer Existenz bedroht sahen“, betonen die Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Handwerkskammern, Thomas Malcherek (Handwerkskammer Erfurt), Hans Joachim Reiml (Handwerkskammer Ostthüringen) und Manuela Glühmann (Handwerkskammer Südthüringen) in einer gemeinsamen Erklärung.
Die Gesundheit aller steht an oberster Stelle
Um die Wiederöffnung in der aktuellen Lage gewährleisten zu können, tragen die Salons eine hohe Verantwortung. „Die Gesundheit aller Mitarbeiter und Kunden steht an oberster Stelle. Die Unternehmen tragen ihren Beitrag dazu, die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, sagen die Hauptgeschäftsführer. Dafür bauen die Unternehmen auf die hohen Hygienestandards, die die Länder schon für das Alltagsgeschäft vorgeben und die auch in der Krise ihre Gültigkeit besitzen.
Regeln über die bisherigen Hygienestandards hinaus
Da Friseure besonders nah an Menschen arbeiten und die Abstandsregel von 1,5 Meter nicht einhalten können, braucht es über die bisherigen Hygienestandards hinaus spezielle Regeln. Konkrete Details nennt der Zentralverband für das Friseurhandwerk in einem neuen Positionspapier. Darin wird unter anderem das Tragen eines hygienischen Atemschutzes genannt. Friseuren wird empfohlen, auf Papiermasken als Einmalmaterial oder auf wiederverwendbare Masken zurückzugreifen. Kunden könnten Einmalmasken oder selbst gefertigte Masken nutzen. Eine Maske einer Persönlichen Schutzausrüstung oder eine zertifizierter Mundnasenschutz sei hingegen nicht erforderlich.
Damit sich Unternehmer und Mitarbeiter auf die Wiedereröffnung vorbereiten und auch die übrigen Schutzmaßnahmen im Bereich der Haut- und Handdesinfektion sowie der Geräte- und Flächendesinfektion beachten können, appelliert das Thüringer Handwerk für konkrete Richtlinien des Landes: „Nur wenn die Richtlinien klar kommuniziert werden, können die Friseursalons so reibungslos und sicher wie möglich ihre Türen öffnen.“
Auch andere Gesundheitshandwerker benötigen eine klare Perspektive
Im Zuge der Lockerung der Schutzmaßnahmen für die Friseursalons drängen die Thüringer Handwerkskammer zudem auf weitere konkrete Aussagen zu den Gesundheitshandwerken. „Auch andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege, wie Fußpfleger und Kosmetiker, brauchen eine klare Perspektive, wann und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Türen wieder öffnen dürfen. Unter strenger Wahrung des Gesundheitsschutzes sollte die Wiederaufnahme ihrer Arbeit schnellstmöglich -bestenfalls gemeinsam mit den Friseuren- erfolgen“, betonen die Hauptgeschäftsführer. Dafür suchen sie den Branchendialog mit den politischen Entscheidungsträgern.