Berufe A-Z - Änderungsschneider (m/w/d)
Wenn die Kundschaft aus allen Nähten platzt, dann bist du als Änderungsschneider der Retter in der Not. Du bist kompetenter Ansprechpartner in Sachen Änderungen, Reparaturen und kreative Modernisierungen an Kleidungsstücken für sie und ihn. Auch Heimtextilien, wie Vorhänge oder Decken, bringst du mit viel handwerklichem Geschick und technischem Verständnis auf die richtige Länge, versiehst sie mit Applikationen oder bringst sie einfach in Ordnung.In der zweijährigen Ausbildungszeit eignest du dir Fachkenntnisse an über die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der verschiedensten Materialien. Auch musst du beispielsweise bei Hose, Rock oder Gardine auf die besonderen Verarbeitungsweisen achten. Die unterschiedlichen Schneidertechniken musst du entweder mit den Händen, einer herkömmlichen Nähmaschine oder einer Spezialnähmaschine umsetzen. Wenn du das alles drauf hast, kannst du deine Kunden kompetent beraten und ihnen auch gute Vorschläge zur Umsetzung ihrer Änderungswünsche machen.
Spaß am Umgang mit Textilien
In Änderungsateliers bist du in diesem Beruf gefragt, um die Qualität der Schneider-Arbeiten mit sicherem Farb- und Formempfinden zu gewährleisten. Auch Konfektionsabteilungen von Mode- und Kaufhäusern brauchen dich. Voraussetzung ist natürlich, dass du Spaß am Umgang mit Textilien hast. Nach der bestandenen Prüfung kannst du zudem noch die auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung zum Maßschneider oder zum Modeschneider dranhängen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
§5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
1 Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß $21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
2 Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.