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Handwerkskammer Erfurt reagiert auf neue Thüringer Corona-Verordnung"Bewährte Hygienekonzepte nicht über Bord werfen"

Seit heute wurden die Corona-Regeln in Thüringen deutlich verschärft. Landkreise und kreisfreie Städte, die sich in der Warnstufe 3 des Thüringer Corona-Warnsystems befinden, sind nun dazu verpflichtet, die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens umzusetzen. Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, äußert sich dazu wie folgt:

„Dass die Landesregierung neue Corona-Maßnahmen einleiten muss, ist angesichts der außer Kontrolle geratenen Infektionslage im gesamten Freistaat und der sich an der Grenze zur Überforderung befindlichen Krankenhäuser unbestritten. Wie die Corona-Maßnahmen kommuniziert und umgesetzt werden sollen, sorgt bei den Betrieben im Kammerbezirk Erfurt jedoch für große Sorge und zahlreiche Nachfragen“, sagt Thomas Malcherek.

2G-Regel für Friseure und Kosmetiker

Ab sofort dürfen nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen nur noch von Kunden in Anspruch genommen werden, die geimpft oder genesen sind. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests reicht nicht mehr aus.

„Während der gesamten Pandemie haben die Betriebe engagiert mit einschlägigen und kostspieligen Hygienekonzepten gearbeitet, um die Pandemieausbreitung gering zu halten. Rückblickend ist durch die disziplinierte Umsetzung der Hygienekonzepte von einem weiteren sicheren Betrieb sowie dem Schutz der Kunden auszugehen. Mit der aktuellen Regelung können die Friseure und Kosmetiker/-innen einen Teil der Kundschaft nicht bedienen und müssen erneut Umsatzausfälle hinnehmen. Ferner wächst die Sorge, dass die Dienstleistungen außerhalb des regulären Geschäfts erbracht werden. Hier sollte das Regelwerk kurzfristig überarbeitet werden.

Dass gleichzeitig Ausnahmen der 2G-Regel für beispielsweise Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, den Besuch von Gottesdiensten oder die Teilnahme an Demonstrationen erlaubt sind, sei den Betrieben nicht mehr zu erklären.“, sagt er.

Einbußen befürchtet

Weil auch Gaststätten, Bars und Diskotheken sowie kulturelle Veranstaltungen auf die 2G-Regel setzen müssen und folglich ein Drittel der Thüringer nicht begrüßen dürfen, befürchten Lebensmittelgewerke wie Bäcker und Konditoren, Brauer und Fleischer erneut erhebliche Umsatzeinbußen.

„Sie haben auf ein gutes Geschäft in der Advents- und Weihnachtszeit gebaut. Jetzt werden sie durch eine vierte Welle ausgebremst, auf die die Politik viel effizienter und schneller hätte reagieren müssen. Eine solche Achterbahnfahrt zermürbt unsere Handwerker finanziell wie emotional. Diesen Zustand können wir mehr als eineinhalb Jahre nach Ausbruch der Pandemie nur schwer akzeptieren“, betont Thomas Malcherek.

Scharfe Regeln für ungeimpfte Beschäftigte

Schärfere Regeln erwarten ungeimpfte Inhaber und Mitarbeiter, wenn sie in einem 2G-Setting arbeiten. Sie sind nicht nur dazu verpflichtet, eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen, sondern müssen sich – anders als Geimpfte und Genesene – bis zu vier Mal pro Woche einem PCR-Test unterziehen. Das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Kosten dafür sollen die Arbeitnehmer/-innen tragen.

„Diese Regelung stellt die Beschäftigten vor finanzielle und Betriebe vor logistische Hürden. Der PCR-Test muss so koordiniert werden, dass das Ergebnis bis zum Arbeitsbeginn vorliegt. Was passiert, wenn es nicht rechtzeitig vorliegt? Dürfen sie dann nicht arbeiten? Müssen sie ihre Kunden wegschicken und somit wieder Umsätze einbüßen? Und gibt es derzeit überhaupt genügend Teststellen und Laborkapazitäten?“, zeigt Malcherek nur einige wenige der vielen Detailfragen auf, die die Handwerker derzeit umtreiben.