Thüringer Handwerkstag fordert MittelstandsregelungenEEG-Umlage kostet dem Handwerk rund eine Milliarde Euro jährlich
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet die Kostenstruktur der meisten Handwerksbetriebe spürbar. Eine Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) weist nach, dass die EEG-Umlage, die von den Betrieben zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gezahlt werden muss, zu einer kumulierten Belastung der Handwerkswirtschaft von circa einer Milliarde Euro führt. Rein statistisch ergäbe sich eine durchschnittliche Mehrbelastung pro Jahr und Unternehmen von ca. 1.750 Euro. Für das Thüringer Handwerk bedeutet dies eine Gesamt-Mehrbelastung von über 55 Millionen Euro jährlich.
Die Studie untermauert die Forderung des Thüringer Handwerkstages (THT), dass die Energiewende in Deutschland sich nicht zum Nachteil für die mittelständische Wirtschaft und damit das Handwerk auswirken darf. THT-Geschäftsführer Thomas Malcherek: „Das Gesetz mit seinen Sonderregelungen für energieintensive Großunternehmen muss dringend überarbeitet werden, weil es völlig wettbewerbsverzerrend ist. Wir brauchen in dem Gesetz dringend Regelungen für den Mittelstand.“
Die ifh-Studie belege, dass nur wenige Handwerksbranchen vom EEG profitierten. Insbesondere bei Gewerken, die Dienstleistungen im Energiesektor anbieten, überwiege der Nutzen, weil sie von einer erhöhten Auftragslage profitieren können. Zu ihnen zählen z.B. Elektrotechniker, die Sanitär-Heizung-Klima-Branche, aber auch Luftheizungsbauer oder Dachdecker. Ein Großteil des Handwerks werde die Verteuerung des Stroms hingegen nicht durch steigende Nachfrage kompensieren können, erklärt Malcherek mit dem Verweis auf die Studie.
Demnach haben vor allem Lebensmittelhandwerke wie Bäcker, Fleischer und Brauer/Mälzer unter einer hohen Kostenbelastung zu leiden, da sie ihre Produkte mit hohem Energieeinsatz herstellen müssen. Gleiches gilt auch z.B. für Feinwerkmechaniker und Galvaniseure. In seiner Untersuchung weist das ifh Göttingen ferner darauf hin, dass die Ausgleichsregelung für ausgewählte Großunternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führt. So würden z.B. handwerkliche Bäckereien, die diese Ausgleichsregelung nicht in Anspruch nehmen können, gegenüber industriell produzierenden Teiglingsherstellern benachteiligt.