Erbschaftssteuer-Urteil: Die Betriebsübernahme wird für viele Handwerker teurer
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Handwerkskammer Erfurt fordert Augenmaß bei NeuregelungErbschaftssteuer-Urteil: Die Betriebsübernahme wird für viele Handwerker teurer
Für Handwerker wird es in Zukunft erheblich teurer einen Betrieb zu erben oder zu übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerlichen Vergünstigungen, die bisher bei Schenkung oder Vererbung angewendet werden konnten, für verfassungswidrig erklärt. Als gute Nachricht kann bewertet werden, dass Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, im Erbfall verschont werden dürfen.
Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, Thomas Malcherek, zum Urteil: „Die Bundesregierung muss bei der jetzt richterlich geforderten Reform der Erbschaftssteuer die kleinen und mittleren Betriebe berücksichtigen. Dabei sollte unbedingt bedacht werden, dass die überwiegend als Familienbetriebe geführten Handwerksbetriebe nachhaltig wirtschaften, generationenübergreifend planen und in vielen Region unseres Landes als Ausbilder, Arbeitgeber und Nahversorger unverzichtbar sind. Es hätte fatale Folgen, wenn die Betriebe durch die Erbschaftssteuer in ihrer Substanz geschwächt würden. Vielfach ist das erarbeitete Kapital in den Betrieben gebunden und nicht jederzeit verfügbar. Steuerzahlungen können sich daher schnell existenzbedrohend aus.“
Rund 30 Prozent der insgesamt knapp 15.000 Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Erfurt stehen in den kommenden 10 bis 15 Jahren zur Übergabe. Malcherek: „Die Betriebe in ihrer Substanz zu sichern, bedeutet gleichzeitig einige tausend Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.“