Handwerkskammer Erfurt kritisiert die geplante Gesetzesänderung für PassfotosFotografen in ihrer Existenz bedroht
Noch ist nichts entschieden. Und dennoch – oder gerade deswegen – sorgt ein Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ für Kopfschütteln unter den Nord- und Mittelthüringer Fotografen. Denn den zu Jahresbeginn vorgestellten Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zufolge sollen Ausweispapiere wie Personalausweise und Reisepässe vor Manipulation geschützt werden, indem die dafür notwendigen biometrischen Fotos künftig nur noch auf dem Amt statt im Fotostudio aufgenommen werden dürfen.
Der Gegenwind ist groß, auch die Fotografen aus Thüringen zeigen sich empört. Zu Recht, findet der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein. „Durch die geplante Gesetzesänderung würden viele Fotografen in ihrer Existenz bedroht“, sagt er und führt fort: „Es findet in keiner Stelle des Entwurfs eine Abwägung zwischen den gesetzgeberischen Zielen auf der einen Seite und den Belangen der betroffenen Gewerbebetriebe auf der anderen Seite statt. Auch die durch Morphing drohenden Gefahren werden nicht weiter mit Fallbeispielen oder statistischen Zahlen unterlegt. Vor diesem Hintergrund halten wir als Handwerksorganisation insgesamt den Artikel 10 des Referentenentwurfes nicht nur in der Sache verfehlt, er lässt darüber hinaus ein Mindestmaß an Interessenabwägung vermissen.“
Tatsächlich gelten die biometrischen Fotos als sichere Einnahmequellen der Fotografen, es ist ihr Tagesgeschäft. Neben den fehlenden Einnahmen, die sich negativ auf die Mitarbeiter oder auch die Anschaffung neuer Technik auswirken könnten, seien Fotostudios ein wichtiger Faktor in Innenstädten.
Die Handwerkskammer Erfurt will sich dafür einsetzen, dem Fotografenhandwerk eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen. Vorbildgebend sollen dafür auch die Praktiken aus den europäischen Nachbarländern sein. In Österreich speisen qualifizierte Berufsfotografen oder der qualifizierte Fotohandel die von ihnen erstellten Passbilder unter Verwendung eines gesicherten Datenübertragungswegs in ein Online-System ein, das keinerlei Möglichkeiten zur Manipulation bietet.
Morphing als Anlass
Der konkrete Anlass für die Neuregelung ist das sogenannte Morphing, bei dem die Fotos von zwei oder mehreren Personen so miteinander verschmolzen werden, dass mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen ist, ob es die eine oder andere Person ist. In der Folge könnten beiden Personen den Ausweis für einen Grenzübertritt nutzen.
Noch steht das Gesetz vor der Verabschiedung, der Bundestag und der Bundesrat beschäftigen sich in den nächsten Wochen damit. Dabei hat Seehofer selbst schon auf den heftigen Gegenwind reagiert – und eingelenkt. Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Gesetzesentwurf nachbessern zu wollen. Dafür soll ein umfassender Dialog mit betroffenen Betrieben und Fachverbänden gestartet werden.