Handwerkskammer Erfurt kritisiert Gesetzesbeschluss zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages
Die Handwerkskammer Erfurt kritisiert die am 21. August 2019 vom Kabinett beschlossene Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages. Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass ab 2021 etwa 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen.
Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, spricht sich klar gegen das Konzept von Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus: „Der aktuelle Beschluss sieht vor, dass der Solidaritätszuschlag für eine Minderheit an Steuerpflichtigen als eine Art Sondersteuer beibehalten wird.“ Wirtschaftlich erfolgreiche Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die als Gesellschaftsform die Mehrheit der Betriebe im Thüringer Handwerk ausmachen, blieben von der neuen Regelung unberücksichtigt. „Vor allem kleine und mittelständische, familiengeführte Handwerksbetriebe, die mit ihrer wirtschaftlichen Kraft die Arbeits- und Ausbildungsplätze im Freistaat sichern, sind von der Abgabe des Solidaritätszuschlages weiterhin betroffen – und klar benachteiligt“, erklärt Malcherek. Eine Entlastung müsse aus Sicht der Handwerkskammer Erfurt auch bei diesen Unternehmen ankommen.
„Wir steuern geradewegs auf eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu! Daher fordern wir für unsere Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen eine schnelle und komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages! Eine steuerliche Entlastung aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist längst überfällig“, so Malcherek. Darüber hinaus würde mit den eingenommenen Geldern der ursprüngliche Zweck des Solidaritätszuschlages, nämlich die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren, nur noch teilweise erfüllt.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 unbefristet eingeführt und beträgt seit 21 Jahren 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer.