Hinweise für körpernahe Dienstleistungen
Da uns aktuell zahlreiche Anfragen erreichen, geben wir einige Hinweise zur aktuellen Situation:
Die Länderverordnungen /Thüringer Corona-Verordnungen auf Landesebene regeln, welche Behandlungen angeboten werden dürfen. Die Änderung der Thüringer Corona-Verordnungen auf Landesebene (vom 18.02.2021) ist noch nicht erfolgt. Wir informieren Sie an dieser Stelle sobald diese veröffentlicht sind.
Die Handwerkskammer Erfurt kann keine Vorgaben zur Testung der Kundschaft sowie der Beschäftigten machen. Hier sind die speziellen Regelungen des Landes Thüringen zu beachten - diese sind wie oben beschrieben noch nicht veröffentlicht.
Zur Beschaffung von Tests können wir derzeit leider keine Informationen bereitstellen, sobald uns hierzu Informationen vorliegen informieren wir Sie ebenfalls an dieser Stelle.
„Wir warten jetzt mehr als eine Woche nach dem jüngsten Bund-Länder-Gipfel am 3. März 2021 auf die neue Verordnung. Gerade die Kosmetiker bzw. die körpernahen Dienstleistungen, die von dieser Verordnung besonders abhängig sind, arbeiten mit Terminen und Kunden. Die anvisierte Öffnung ist damit lediglich eine theoretische – aber keine reale. Die Thüringer Handwerker erleben damit einen starken Wettbewerbsnachteil. Das langsame Verwaltungshandeln darf nicht zu Lasten der Handwerker gehen.“, kritisiert Stefan Lobenstein, Präsident der Handwerkskammer Erfurt.