Prüfungen im Winter 2020/2021
22. Dezember 2020
Handwerkskammer Erfurt hält vorerst an geplanten Terminen fest
Die Kurse und Lehrgänge im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt ruhen derzeit. Um einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten, sind die Bildungsmaßnahmen bis einschließlich 10. Januar abgesagt. „Wenngleich die Aus- und Fortbildung ein hohes Gut ist, um Fachkräfte für das Handwerk zu sichern, hat der Gesundheitsschutz der Auszubildenden und Dozenten aktuell Vorrang“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, Thomas Malcherek.
An den Prüfungen Ende Januar 2021 bzw. Ende Februar 2021, die zum Abschluss von Berufsausbildungsverhältnissen führen können, hält die Handwerkskammer Erfurt hingegen fest. Die Durchführung der Lehrgänge zur Vorbereitung bzw. Lernvertiefung für die Prüfungen findet in Präsenzform statt. Eine entsprechende Konkretisierung der Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erfolgte am Wochenende durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).
Voraussetzung dafür ist, dass Prüfungsanmeldung und –zulassung des Prüflings für die aktuell anstehenden praktischen Prüfungen bereits erfolgt ist.
Dies betrifft die sogenannten Winterprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen oder Weiterbildungen, wie z. B. Handwerks- oder Industriemeister, Fachwirte etc.
Das betrifft zum Beispiel Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker oder Kraftfahrzeugmechatroniker. „Auch oder gerade in schweren Zeiten brauchen Auszubildende eine klare Perspektive, wann sie ihre Lehrzeit abschließen und in den Beruf einsteigen können“, betont Thomas Malcherek. „Das Bildungszentrum hat ein funktionierendes Hygienekonzept und gute räumliche und organisatorische Voraussetzungen. Die Infektionsschutzregeln werden zu 100 Prozent einzuhalten, so dass die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich ist“.
Sollten Prüfungsteilnehmer am geplanten Prüfungstermin verhindert sein, sind sie dazu aufgefordert, den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die geschäftsführende Stelle unverzüglich zu informieren. Im Anschluss wird die Teilnahme an einem neuen Prüfungstermin abgestimmt. „Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich nicht automatisch, weswegen die Beantragung der Verlängerung notwendig ist“, informiert Thomas Malcherek.
Vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird gegenwärtig empfohlen, Verlängerungsanträgen aufgrund der besonderen Situation bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin ausnahmsweise stattzugeben, sofern die Ausbildungsbetriebe keine berechtigten Einwände gegen eine Vertragsverlängerung erheben. Eine Verlängerung ist möglich, wenn durch den Auszubildenden dargelegt wird, dass das Ziel der Ausbildung – die Erreichung der beruflichen Handlungsfähigkeit – durch den Ausfall wesentlicher Ausbildungsbestandteile noch nicht erreicht werden konnte. Gründe können Quarantänemaßnahmen, (Teil-)Betriebsschließungen, die Schließung der Berufsschule oder der Ausfall von Überbetrieblichen Lehrunterweisungen sein. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden alternativ auch in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können, obwohl sie noch keinen Berufsabschluss erwerben konnten.
Die nachfolgend genannten Präsenzveranstaltungen sind von der jetzt gültigen Verordnung und der erfolgten Konkretisierung des TMASGFF betroffen und finden ab dem 11. Januar 2021 im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt statt.
Nr. | Bezeichnung | Beginn | Ende | Unterrichtszeit |
60009490 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009491 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009496 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009332 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009489 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009533 | Qualitätssicherung in der betrieblich-technischen und kundenorientierten Kommunikation - Aufbaukurs | 11.01.2021 | 13.01.2021 | Mo+Di+Mi 07:15 - 16:00 Uhr |
60009371 | Qualitätsmanagement in der betrieblich, technischen und kundenorientierten Kommunikation - Basiskurs | 11.01.2021 | 14.01.2021 | Mo-Do 07:15 - 16:00 Uhr |
60009586 | Gerätetechnik Wasser | 11.01.2021 | 15.01.2021 | Mo-Do 07:15 - 16:00 Uhr, Fr 07:15 - 13:00 Uhr |
60009497 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 14.01.2021 | 16.01.2021 | Do+Fr+Sa 07:15 - 16:00 Uhr |
60009498 | Qualitätssichernde Maßnahmen und betriebliche, technische Kommunikation - Aufbaukurs | 14.01.2021 | 16.01.2021 | Do+Fr+Sa 07:15 - 16:00 Uhr |
60009534 | Qualitätssicherung in der betrieblich-technischen und kundenorientierten Kommunikation - Aufbaukurs | 14.01.2021 | 16.01.2021 | Do+Fr+Sa 07:15 - 16:00 Uhr |
Dies gilt unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung Anfang Januar 2021.
Aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserem HWK-Liveticker.