Risiken für Betriebe minimieren, mehr Rechtssicherheit schaffen
19. Oktober 2023
Das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen begrüßt die auf den Weg gebrachte Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie.
Beim Einbau, der Wartung und der Reparatur von Produkten mit integrierter Software lauern häufig unüberschaubare Haftungsrisiken auf die Handwerkbetriebe. Mit der Anpassung der Produkthaftungsrichtline an neue digitale Technologien will das EU-Parlament das Risiko nun minimieren.
Das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen begrüßt den Schritt. „Die Digitalisierung hat längst Einzug in die Betriebe gehalten. Sie selbst nutzen neue Technologien im Betriebsalltag, bieten aber auch ihren Kunden immer mehr moderne Neuerungen an, etwa im Bereich Smart-Home. Wenn der Vorstoß den Verhandlungen mit dem Rat standhält und in Kraft trifft, würde eine größere, unbedingt notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Das entlastet die Handwerksbetriebe und schafft neue Entwicklungspotenziale“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, Thomas Malcherek.
Demzufolge sollte der montierende Betrieb, der beispielsweise Software als Komponente integriert und diesbezüglich Updates oder Upgrades vornimmt, nicht selbst haften, wenn die Installation und die Software-Updates mit dem Einverständnis des Herstellers erfolgen. In diesem Fall ist es der Hersteller, der die Kontrolle über die Funktionsfähigkeit seines Produkts behält. Er haftet daher selbst für Schäden, die von seinem fehlerhaften Produkt verursacht werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Handwerksbetriebe zum Beispiel Maschinen mit fehlerhafter Software-Steuerung verwenden. In diesem Fall könnte dem Unternehmen ein Schaden entstehen. Ob die Produkthaftungsvorschriften auf Kleinstunternehmen ausgeweitet werden, entscheiden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. „Das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen lebt von Kleinst- und Kleinbetrieben. Sie sollten ihre wertvolle Zeit für ihre Arbeit und ihre Kunden nutzen können, auf den Baustellen und in den Werkstätten, statt Richtlinien und Paragrafen studieren zu müssen. Die Bundesregierung sollte sich aus unserer Sicht dazu durchringen, auch kleine Betriebe bei fehlerhaften Produkten zu entschädigen“, fordert Thomas Malcherek.