Testangebotspflicht für Arbeitgeber
21. April 2021
Betriebe werden in der Krise zusätzlich belastet
Das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen tritt der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung, die gestern (Dienstag, 20. April) im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und ab kommenden Dienstag, 27. April in Kraft tritt, mit gemischten Gefühlen gebenüber. „Selbstverständlich tragen auch unsere rund 14.000 Betriebe Verantwortung und dabei helfen, aus der Corona-Krise herauszukommen und den Gesundheitsschutz aller zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Betriebe in einer ohnehin schwierigen Lage zusätzlich belastet, weil sie – neben ihrer eigentlichen Arbeit – sowohl die Organisation als auch die Kosten der Tests stemmen müssen. Das kann manchen Unternehmen das Genick brechen“, kommentiert der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.
Ab kommenden Dienstag sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten. Bestimmten Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen darüber hinaus zweimal pro Woche Testangebote unterbreitet werden.
Eine Pflicht der Beschäftigten zur Nutzung des Testangebotes wird indes nicht normiert. „Dabei ist die Wahrnehmung der Tests durch die Arbeitnehmer doch ein entscheidendes Puzzleteil im Kampf gegen das Virus. Anders als in den vergangenen Wochen geschehen muss der Appell also unbedingt auch an die Arbeitnehmer gehen“, betont Stefan Lobenstein. Statt eine Misstrauenskultur aufzubauen, sollte im Kampf gegen die Pandemie der gemeinsame Schulterschluss geprobt werden.
Der Kammer-Präsident erklärt, dass der Einsatz der Handwerksbetriebe in Nord- und Mittelthüringen für die Eindämmung der Infektion schon vor der Einführung der Testangebotspflicht groß sei. Zahlreiche Unternehmen würden bereits in großem Umfang freiwillig testen und umfangreiche, über die vergangenen Wochen und Monaten erprobte Hygienemaßnahmen umsetzen und immer weiter verbessern. „Die Betriebe, die freiwillige Tests noch nicht etabliert haben, sind nicht etwa unwillig und unsolidarisch, sondern ihnen können nicht ausreichend Tests-Kits beschafft oder geliefert werden. Dafür dürfen die Betriebe nun nicht bestraft werden“, sagt Stefan Lobenstein.