Zukunftspreis 2018 vergeben
Bereits zum vierten Mal verlieh die HWK Erfurt den „Zukunftspreis 2018“ der Handwerkskammer Erfurt. Stefan Lobenstein, Präsident der HWK Erfurt, Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der HWK Erfurt, sowie Wolfgang Tiefensee, Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, verliehen die mit jeweils 1.000,– Euro dotierten Preise in den Kategorien „Nachhaltigkeit“, „Fachkräfte“ und „Innovation“.
Die Gewinner sind:
- In der Kategorie Fachkräfte: Friseur/Zweihaarstudio Anett Vollborth aus Nordhausen
- In der Kategorie Innovation: Leuchtendesign/Leuchtenbau coxali aus Weimar
- In der Kategorie Nachhaltigkeit: maxx-solar & energie GmbH & Co. KG aus Waltershausen
Herzlichen Glückwunsch!
Insgesamt gingen 24 zukunftsweisende Bewerbungen von 18 Betrieben aus dem Kammerbezirk Erfurt ein. Die meisten Betriebe bewarben sich für die Kategorie „Innovation“. „Das zeigt, dass sich die Handwerksbetriebe der Herausforderungen der heutigen Zeit bewusst sind und die Tradition des Handwerks mit der Zukunft verbinden“, so Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der HWK Erfurt. Betrachtet man die einzelnen Gewerke, gingen die meisten Bewerbungen aus dem Friseurhandwerk ein. Der Großteil der Bewerbungen kam aus Erfurt.
Mit dem „Zukunftspreis“ würdigt die Handwerkskammer Erfurt jedes Jahr beispielhafte Leistungen ihrer Mitgliedsunternehmen bei der Anwendung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Ebenso stehen besonders nachhaltige wirtschaftliche Erfolge sowie besonderes Engagement bei der Qualifizierung der Mitarbeiter im Fokus.
„Zukunftsforum 2018“
Im Vorfeld des Zukunftspreises fand wieder das „Zukunftsforum Handwerk“ der HWK Erfurt statt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft tauschten sich über die digitale Zukunft des Thüringer Handwerks aus. Dabei standen zwei relevanten Themen im Fokus, über die es derzeit sehr viele Unklarheiten, Gerüchte und gefährliches Halbwissen gibt: die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie dem Datenzugriff (kurz GoBD) und die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgaben und Unregelmäßigkeiten können neben finanziellen Konsequenzen auch strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Daher haben wir in den letzten Monaten hunderte Beratungen zu diesem Thema durchgeführt“, erklärt Malcherek. Während eines Praxisforums haben professionelle Referenten die Fakten dargestellt und Lösungsansätze für Handwerksbetriebe aufgezeigt.